Sturmschaden! Was ist zu tun?
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"Wenn Sturm angesagt ist, nennen wir Norddeutschen das: büschen Wind!"
Kleingärtnern im Land zwischen den Meeren heißt auch immer, sich mit dem Wetter auseinander zu setzen.
Insbesondere der Wind, der mal aus Westen von der Nordsee, mal aus Osten von der Ostsee oder aus dem skandinavischen Norden über uns pustet, stellt die Gartenfreunde bei der Anlage von Beeten, beim Bau von Gewächshäusern oder bei der Ausrichtung der Gartenterasse vor besondere Herausforderungen.

So gehören Sturmklammern bei Gewächshäusern zur Pflicht, nicht zur Kür.
Pergolen erhalten Betonfundmanente, damit Sie nicht umgeweht werden.
Obsttragende Bäume werden zusätzlich abgestützt, damit die vollen Äste nicht abknicken.
Und von Allem, was nicht niet- und nagelfest ist, macht man am Besten Fotos, damit es später beim Sturmwichteln wieder identifiziert werden kann.

Wenn es aber doch einmal passiert, dass "ein büschen Wind" für Schäden auf den Parzellen sorgt, springt die Laubenversicherung für Kleingärtner ein, die als Pflichtversicherung jeder Parzellenpächter des Kleingärtnervereins Friedrichsgabe abgeschlossen hat.

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Wie wird ein Sturmschaden gemeldet?

Die Meldung eines Sturmschadens erfolgt im ersten Schritt an die Koppelobfrau/ den Koppelobmann.
Die Meldung an die Versicherung erfolgt im Weiteren durch den Kleingärtnerverein Friedrichsgabe über die Rechnungsführerin.
Dazu muss eine Schadensanzeige ausgefüllt werden.
Die Schadensanzeige ist ein pdf-Formular, welches man unter diesem Link abrufen kann.

Wichtig! Zur Schadensanzeige müssen unbedingt aussagekräftige Fotos der beschädigten Sachen beigelegt werden!

Wichtig! Sofern, zur Gefahrenabwehr, eine Notreparatur nicht unbedingt erforderlich ist, sind die beschädigten Sachen bis zum Bearbeitungsabschluss im entsprechenden Zustand zu belassen.
Das ist wichtig, falls eine Begehung vor Ort notwendig wird, um den Schaden einzuschätzen.

Wohin mit der Schadensanzeige?

Die Schadensanzeige, inkl. Fotos, muss an die Rechnungsführerin übergeben werden.
Dazu kann das Dokument zu den bekannten Öffnungszeiten im Vereinsheim abgegeben werden.
Auch, gut verpackt, abgelegt im Briefkasten des Kleingärtnervereins an der Koppel Pilzhagen 3 erreicht die Schadensanzeige unsere Rechnungsführerin.

Wie geht es nach Übergabe der Schadensanzeige weiter?

Die Rechnungsführerin prüft die in der Schadensanzeige gemachten Daten und kontaktiert des Kleingärtner ggf., wenn Klärungsbedarf besteht.
Desweiteren schaut sie, ob die Laubenversicherung für die Parzelle aktuell ist.
Danach leitet sie die Schadensanzeige an die Versicherungsgesellschaft weiter, die sich dann um alles Weitere kümmert.

Und dann?

Die Versicherungsgesellschaft prüft die eingereichten Dokumente und nutzt dazu auch die mitgelieferten Fotos.
Bei Bewilligung der Schadens erhält der Kleingärtner die Versicherungssumme auf das in der Schadensanzeige hinterlegte Konto gutgeschrieben.

Wichtig! Der Kleingärtnerverein Friedrichsgabe oder die Rechnungsführerin sind für die Bearbeitung der Schadensanzeigen NICHT zuständig.
Eine Ablehnung oder Bewilligung der Schadensanzeige liegt einzig bei der Versicherungsgesellschaft.

Wichtig! Gerade bei größeren Sturmereignissen kann die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl von Schadensanzeigen länger dauern.
Geduld ist eine Tugend der Kleingärtner!

Wie lauten eigentlich die Konditionen der Laubenversicherung?

Die Rahmenbedingungen der Laubenversicherung lassen sich in diesem Merkblatt nachlesen.

Achja - solch eine Schadensanzeige wird natürlich auch bei Brand-, Hagel-, Glasbruch- und Einbruchsschäden benötigt!